Bauvermessungen und Lagepläne

Bauvermessungen sind Ingenieurvermessungen, die der Übertragung von geplanten Bauwerken in die Realität („Bauabsteckungen“) oder der Aufmessung von vorhandenen Bauwerken oder Beständen („Bauaufnahmen oder Bestandsvermessungen“) dienen.

Im Planungsprozess werden solche Vermessungen auch als Entwurfsvermessungen bezeichnet.

Zu den Entwurfs- und Bauvermessungen zählen im Einzelnen:

  • Höhen- oder Bestandsaufnahmen für Planungszwecke im Hoch- und Tiefbau
  • Grobabsteckung von Bauwerkseckpunkten
  • Feinabsteckung von Bauwerksachsen
  • Schnurgerüsteinschneiden mit Bescheinigungen für Lage und Höhe nach der jeweiligen Landesbauordnung
  • Bauausführungsvermessungen jeglicher Art (Meterrisse, Achs- und Höhenkontrollen)
  • Bestandsvermessungen und Bestandsdokumentationen nach Bauwerksfertigstellung

Im Zuge eines Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren hat der Bauherr einen Lageplan einzureichen, aus dem die Lage und Höhe des zu genehmigenden Bauobjektes in Bezug zu Grundstücksgrenzen und benachbarten Bauwerken hervorgeht sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben nachgewiesen wird. Dieser Lageplan gemäß Landesbauordnung ist i.d.R. durch einen Vermessungssachverständigen zu fertigen.

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