Im Planungsprozess werden solche Vermessungen auch als Entwurfsvermessungen bezeichnet.
Zu den Entwurfs- und Bauvermessungen zählen im Einzelnen:
- Höhen- oder Bestandsaufnahmen für Planungszwecke im Hoch- und Tiefbau
- Grobabsteckung von Bauwerkseckpunkten
- Feinabsteckung von Bauwerksachsen
- Schnurgerüsteinschneiden mit Bescheinigungen für Lage und Höhe nach der jeweiligen Landesbauordnung
- Bauausführungsvermessungen jeglicher Art (Meterrisse, Achs- und Höhenkontrollen)
- Bestandsvermessungen und Bestandsdokumentationen nach Bauwerksfertigstellung
Im Zuge eines Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren hat der Bauherr einen Lageplan einzureichen, aus dem die Lage und Höhe des zu genehmigenden Bauobjektes in Bezug zu Grundstücksgrenzen und benachbarten Bauwerken hervorgeht sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben nachgewiesen wird. Dieser Lageplan gemäß Landesbauordnung ist i.d.R. durch einen Vermessungssachverständigen zu fertigen.