In meiner Funktion als Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann ich Ihnen die folgenden Leistungen anbieten:
Grundlage des Wohnflächennachweises sind aktuelle Grundrisspläne und Aufmaßkontrollen vor Ort. Auf diese Weise wird die erforderliche Qualität garantiert. Liegen keine Grundrisspläne vor, wird
ein vollständiges Aufmaß durchgeführt.
Der Wohnflächennachweis wird nach der jeweils geltenden Rechtsvorschrift gefertigt (z.B. WoFlV, 2 BV, DIN 277, etc.).
Als Ergebnis erhalten Sie ein Dokument, verwendbar bei Gericht, bei Schlichtungsverhandlungen oder als Grundlage einer Vertragsgestaltung.
Oft sind für Umbauplanungen, Aufteilungen nach Wohnungseigentumsgesetz, Sanierungen oder Ähnlichem keine Grundlagen mehr vorhanden.
Wir führen für Sie das Aufmaß aus und fertigen aktuelle Grundrisspläne, Ansichten und Schnitte.